EMAS
Die Elektrotechnische Prüfanstalt bieten Organisationen die Begutachtung der Umwelterklärungen entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates – EMAS (EMAS III).
Was bedeutet die Einführung des EMS nach dem EMAS-Programm?
- Das implementierte System nach ISO 14001 bildet in der Tat eine Untermenge der EMAS-Anforderungen. Wenn die Organisation das EMS nach dem EMAS-Programm implementiert, werden gleichzeitig auch die Anforderungen der Norm ISO 14001 erfüllt.
- Durch die Herausgabe und die Veröffentlichung der Umwelterklärung zeigt die Organisation ihre Offenheit zur Lösung bedeutender Umweltaspekte und deklariert eine gezielte Verbesserung der Umweltaspekte und der Umweltleistung.
- Eine im EMAS-Programm registrierte Organisation kann das EMAS-Logo benutzen, wodurch sie alle interessierten Parteien über die Teilnahme der Organisation am Programm über die Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten, Produkte und Leistungen sowie die aktive Beteiligung aller Mitarbeiter am Prozess der ständigen Verbesserung usw. informiert.
- Das Programm hilft der Organisation dabei ihr Image und ihre Wettbewerbsposition zu verbessern. Es kann die Beziehungen mit den Staatsbehörden verbessern und die Gefahr von Sanktionen vorbeugend eliminieren.
- Dank den getroffenen Umweltmaßnahmen spart die Organisation Kosten für Rohstoffe und Energie, zahlt weniger für ihre Emissionen und Abfälle, profitiert bei öffentlichen Ausschreibungen, erschließt einfacher anspruchsvolle Märkte usw.
Anweisungen zur Anwendung und Begutachtung nach EMAS III
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Kontaktperson
Petra Berková
Produktmanager