ISÖV-Zulassung

Zulassung der Informationssysteme der öffentlichen Verwaltung entsprechend der Novelle des Gesetzes Nr. 365/2000 Slg., über Informationssysteme der öffentlichen Verwaltung und über die Änderung einiger anderer Gesetze, in der Fassung seiner Novelle Nr. 81/2006 Slg.

Mit der Zulassung weisen die ISÖV-Verwalter die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten nach. Diese Pflicht haben Ministerien, staatliche Behörden, Verwaltungsbehörden und die Behörden der territorialen Selbstverwaltung sowie Auftragnehmer, welche die Lieferungen oder den Betrieb der Informationssysteme für diese Behörden sicherstellen.

Komplexes Dienstleistungsangebot

EZÚ ist eine durch das Innenministerium der Tschechischen Republik beauftragte Zulassungsstelle zur Durchführung beider gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungen:

  • Festlegung der Konformität deslangfristigen Managements der Informationssysteme der öffentlichen Verwaltung mit den gesetzlichen Forderungen
  • Festlegung der Konformität der Eignung zur Herstellung von Verknüpfungen des Informationssystems der öffentlichen Verwaltung zu anderen Informationssystemen über eine Referenzschnittstelle

Kontaktperson

Ing. Lenka Mariánková

Ing. Lenka Mariánková

Produktmanager

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